Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3
Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der
Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf
Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der
Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 27. Juni 2022 bis
09. Juli 2022 durchgeführten Bewertung durch das Kompetenzzentrum
für Barrierefreiheit der Generalzolldirektion.
Gemäß dem Ergebnis der Überprüfung ist die
Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden
Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit BITV 2.0):
- Screenreader können Seiteninhalte nicht immer in sinnvoller Reihenfolge ausgeben.
- Die Anwendung ist nicht gänzlich ohne Maus nutzbar.
- Die individuellen Bezeichnungen der Seiten (Dokumententitel) sind nicht immer vorhanden.
- Die Fehlererkennung ist in einigen Fällen unzureichend.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit (Version IEA 2026/1)
Diese Erklärung wurde am 24. Januar 2026 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Service Desk Zoll
Tel.: 0800 8007-5452 (Service Desk
Zoll)
+49 228 303-26090 aus dem Ausland
(Montag bis
Freitag 08:00 - 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)
Fax: +49 228 303-97925
Link
zum Kontaktformular ServiceDesk Zoll
beBPo: Generalzolldirektion
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von
Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle
gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die
Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und
öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können
die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus
der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden.
Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam
und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu
finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit
Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3
BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales erteilt worden ist. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle
finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort
können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft
und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Wie Sie zur Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen können, finden Sie unter dem folgenden Link:
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Inhalt in Gebärdensprache und leichter Sprache
Die wesentlichen Inhalte der Barrierefreiheitserklärung können Sie auch in Gebärdensprache oder leichter Sprache ansehen.
Hier finden Sie die Barrierefreiheitserklärung in: