Sie können einen Vorgang, der unter Steueraussetzung und nicht im steuerrechtlich freien Verkehr eröffnet worden ist, der ausschließlich Positionen mit Verbrauchsteuerprodukten der Kategorie E (Energieerzeugnisse) beinhaltet, aufteilen. Dabei teilen Sie die Positionen des aktuellen Vorgangs (es dürfen nur die Positionsnummern angegeben werden, die schon im Vorgänger-e-VD verwendet wurden) auf mindestens zwei und maximal neun Nachfolge-e-VDs auf. Dabei müssen die im Nachfolge-e-VD angegebenen Produkte der gleichen Position zugeordnet werden, der sie auch im Vorgänger-e-VD zugeordnet waren. Die Aufteilung ist nur möglich, wenn sich der Vorgang im Status „akzeptiert“, „zurückgewiesen“, „abgelehnt“ oder „Ausfuhr vorübergehend abgelehnt“ befindet.


Fügen Sie im Verzeichnisbaum auf der Ebene „IEA-Vorgang“ das Formular „Aufteilungsmitteilung“ hinzu (siehe Kapitel „Hinzufügen eines Formulars im Verzeichnisbaum“).


Geben Sie den Mitgliedstaat an, auf dessen Territorium die Aufteilung stattfinden soll. Wählen Sie die Anzahl der gewünschten Nachfolge-e-VDs aus. Durch Anklicken des Symbols werden die Formulare für die Nachfolge-e-VDs im Verzeichnisbaum eingefügt.


Die folgenden Angaben werden in den Formularen der neuen Nachfolge-e-VDs mit den Daten des ursprünglichen e-VD mit der höchsten Ordnungsnummer vorbelegt:


  • Bestimmungsort
  • Ausfuhrzollstelle
  • Neuer Empfänger
  • Wirtschaftsbeteiligter am Ort der Lieferung
  • Veranlasser der Beförderung
  • Erster Beförderer
  • Positionsdaten (inkl. Angaben zu der Verpackung)


Hinweis: Sie können Formulare für weitere Nachfolge-e-VDs in den Verzeichnisbaum einfügen, wenn Sie diesen Vorgang wiederholen.